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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Herzlich willkommen! Transparenz ist uns wichtig, daher findest du hier alle unsere AGB´s auf einen Blick. Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.

AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der FAMOOS GmbH,

 

vertreten durch

die Geschäftsführerin Frau Romy Nowack

Am Hang 14

18246 Steinhagen

 

Telefon 038461/66574

Fax 038461/66581 

Mail famoos@mail.de und ihren Kunden.

 

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

 

 

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:

 

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Die Kosten für An- und Abfahrt sind im Preis enthalten.

Strom und Wasser werden kostenlos vom Auftraggeber gestellt.

Eventuelle Isolierungen von Außen-Elektroleitungen sind bauseitig zu erbringen.

Separat in Auftrag gegebene Leistungen werden im Stundenlohn und zuzüglich Material berechnet.

 

Die Ausführung der Arbeiten kann auch durch einen Unternehmenspartnerbetrieb ausgeführt werden. Ansprechpartner für den Kunden bleibt die Famoos GmbH.

 

Für den Fall der Nichtausführung durch Gründen, die die Famoos GmbH nicht zu vertreten hat, gilt als vereinbart, dass der Kunde eine Stornogebühr von 25 % der Bausumme als Entschädigung zahlt. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer entstanden ist.

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende Regelung zu treffen.

 

Terminangaben für die Ausführung sind unverbindlich. Ein eventueller Verzug tritt erst nach Ablauf einer vierwöchigen Frist nach schriftlicher Mahnung durch den Auftraggeber ein.

 

Der Auftrag wurde auf Veranlassung des Auftraggebers erteilt. Der Auftraggeber hat sich an den Auftragnehmer gewandt und einen Termin vereinbart, ein Angebot und daraufhin den Auftrag erteilt. Der Auftrag unterliegt somit nicht dem Widerrufsrecht.

 

Über die gemäß der ab 25.05.2018 gültigen EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Nutzung der personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Tel., E-Mail u.a.) zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages ist der Kunde informiert worden.

 

Gewährleistung:

Es gilt die fünfjährige Gewährleistungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Werkvertragsrecht auf die Beschaffenheit der Beschichtung / des Anstrichsaufbaus. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Abnahme, spätestens jedoch mit vollständiger Bezahlung der Rechnung.

Die Verwendeten Produkt enthalten Material das werkseitig mit Filmkonservierung gegen Algen- und Pilzbefall ausgerüstet ist. Dieses darf nur außen eingesetzt werden. Die enthaltenen Konservierungsmittel minimieren bzw. verzögern das Algen- bzw. Pilzbefall Risiko. Das mit Filmkonservierung ausgerüstete Material muss in ausreichender Schichtdicke aufgetragen werden, wir empfehlen, mindestens zwei Anstriche auszuführen. Gemäß dem Stand der Technik kann ein dauerhaftes Ausbleiben von Algen- und Pilzbefall nicht gewährleistet werden. Auch auf dauerhaft belasteten Oberflächen können sich auch innerhalb kurzer Zeit Algen, Pilze, Flechten oder Moos auf der Dach- oder Fassadenfläche ansiedeln. Hierbei handelt es sich um einen natürlichen biologischen Vorgang und stellt kein Mangel der Arbeiten / Beschichtung da. 

 

Ausbesserungen:

Ausbesserungen in der Fläche zeichnen sich, je nach Objektsituation, 

mehr oder weniger stark ab. Dieses ist gemäß BFS-Merkblatt Nr. 25, 

Punkt 4.2.2.1, Abschnitt  unvermeidlich.

 

Mechanische Einwirkungen:

Mechanische Belastungen mit harten Gegenständen oder mit Schuhen 

u. ä. können zu Kratzern und Abdrücken führen. Hierbei handelt es sich 

um typische Gebrauchsspuren die sich üblicherweise durch Bewitterung 

weitest gehend verlieren. Tiefergehende Beschädigungen bis zum 

Untergrund sollten kurzfristig nachgearbeitet werden.

 

Regenwassernutzung: 

Ablaufendes Regenwasser von den neu beschichteten Dachflächen erst 

nach einer Wartezeit von 2 Monaten auffangen und als Gießwasser verwenden.

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